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   BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94   

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https://dejure.org/1994,2794
BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94 (https://dejure.org/1994,2794)
BGH, Entscheidung vom 06.07.1994 - 2 StR 295/94 (https://dejure.org/1994,2794)
BGH, Entscheidung vom 06. Juli 1994 - 2 StR 295/94 (https://dejure.org/1994,2794)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • StV 1994, 543
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 09.05.1990 - 2 StR 172/90

    Betäubungsmittel - Einfuhr zum Eigenverbrauch - Krimineller Gehalt - Minder

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94
    Der neue Tatrichter wird erkennbar machen müssen, ob und in welchem Umfang die Tatsache berücksichtigt ist, daß die Hälfte des Rauschgifts, das Gegenstand des Verfahrens ist, vom Angeklagten zum Eigenverbrauch erworben worden war (vgl. für Fälle der Einfuhr: BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; Beschl. des Senatsvom 11. Juni 1993 - 2 StR 117/93).
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94
    Dies stellt einen "wesentlichen Beitrag zur Aufklärung" dar, da die Möglichkeit der Strafverfolgung von Betäubungsmitteldelikten erheblich erleichtert wurde (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 19).
  • BGH, 04.10.1988 - 1 StR 483/88

    Voraussetzungen der Strafmilderung

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94
    Es mag sein, daß es Sachverhalte gibt, bei denen allein die Namensnennung nicht genügt (vgl. BGH NStZ 1989, 77 = StV 1989, 393); im vorliegenden Fall war für die Festnahme maßgeblich die Identifizierung der Mitbeteiligten K. durch den Angeklagten.
  • BGH, 02.10.1990 - 1 StR 487/90

    Betäubungsmittel - Angaben des Angeklagten - Gewißheit - Beteiligung Dritter -

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94
    Dies stellt einen "wesentlichen Beitrag zur Aufklärung" dar, da die Möglichkeit der Strafverfolgung von Betäubungsmitteldelikten erheblich erleichtert wurde (vgl. BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 18 und 19).
  • BGH, 11.06.1993 - 2 StR 117/93

    Einfuhr von Betäubungsmitteln - Rauschgift - Eigenverbrauch - Minder schwerer

    Auszug aus BGH, 06.07.1994 - 2 StR 295/94
    Der neue Tatrichter wird erkennbar machen müssen, ob und in welchem Umfang die Tatsache berücksichtigt ist, daß die Hälfte des Rauschgifts, das Gegenstand des Verfahrens ist, vom Angeklagten zum Eigenverbrauch erworben worden war (vgl. für Fälle der Einfuhr: BGHR BtMG § 29 Strafzumessung 11; Beschl. des Senatsvom 11. Juni 1993 - 2 StR 117/93).
  • BGH, 28.06.2005 - 1 StR 187/05

    Aufklärungshilfe bei Hilfe zur Sicherstellung von unbekannt gelagerten

    § 31 Nr. 1 BtMG soll die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1994, 543, 544).
  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01

    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und

    Kriminalpolitisches Ziel der Vorschrift des § 31 BtMG ist, über die Aufklärungshilfe von in Rauschgiftdelikte verstrickten Tätern und Beteiligten in den illegalen Rauschgiftmarkt einzudringen und die Möglichkeiten der strafrechtlichen Verfolgung begangener (Nr. 1) und der Verhinderung geplanter (Nr. 2) Straftaten zu verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1998, 601; 1994, 543, 544; BTDrucks. 8/3551 S.47).
  • BGH, 03.08.2004 - 1 StR 102/04

    Strafrahmenmilderung nach § 31 BtMG (Aufklärungserfolg; wesentlicher Beitrag zur

    Dies stellt einen 'wesentlichen Beitrag zur Aufklärung' im Sinne von § 31 Nr. 1 BtMG dar (BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Aufdeckung 26 und 29; Milderung 1).
  • BGH, 25.02.1999 - 1 StR 32/99

    Absehen von Strafe; Kronzeugenregelung

    § 31 Nr. 1 BtMG soll die Möglichkeit der Verfolgung begangener Straftaten verbessern (BGHSt 31, 163, 167; 33, 80, 81; BGH StV 1994, 543, 544).
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